Benutzerordnung der

Öffentlichen Bibliothek St. Peter/Au

1.    Träger der Öffentlichen Bibliothek St. Peter/Au sind die Gemeinde und die Pfarre St. Peter/Au.

2.    Die Bibliothek steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zum Zweck der Bildung, Information und Unterhaltung offen.

3.    Die Einschreibung ist kostenlos. Die BenutzerInnen erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien und verpflichten sich zur Einhaltung der Benutzerordnung und zur Bezahlung der anfallenden Gebühren.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverlust und für anfallende Gebühren.

4.    Die Leserin /Der Leser erteilt durch die Einschreibung die Genehmigung zur Speicherung der persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Diese Daten werden ausschließlich für die problemlose Abwicklung des Ausleih-Vorgangs verwendet und unterliegen dem Datenschutz.
Alle Änderungen sind der Bibliothek zu melden.

5.    Auf Wunsch erhalten die BenutzerInnen nach der Einschreibung einen Leserausweis mit ihrem individuellen Strichcode. Der Leserausweis ist nicht übertragbar.

6.    Der Verleih von Büchern, Zeitschriften, Spielen, DVD's und Hörbüchern erfolgt ausschließlich zum privaten Gebrauch.
Den BenutzerInnen ist es ausdrücklich untersagt, entliehene Medien zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benützen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Es gilt das Urheberrechtsgesetz! 
Ebenso ist es untersagt, angebrachte Aufkleber an den Medien zu entfernen oder zu verändern.

7.    Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden und sind zu melden.
Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist adäquater Ersatz zu leisten.

8.    Nach Ende der Entlehnfrist erfolgt eine Rückgabeerinnerung per Mail. Werden Medien nicht bis zum Ende der Entlehnfrist zurückgebracht oder verlängert, erfolgt nach 21 Tagen die 1. Mahnung per Mail, Telefon oder auf dem Postweg. Eine ev. erforderliche 2. Mahnung nach weiteren 2 Wochen erfolgt auf dem Postweg, es werden 2 € Bearbeitungsgebühr verrechnet. Sollte eine 3. Mahnung notwendig sein, fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 € an.

9.    Es besteht die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben, mit der alle Medien (ausgenommen DVDs und Spiele) entliehen werden können. Familien-Jahreskarten gelten für Eltern und ihre versorgungspflichtigen Kinder, die im gleichen Haushalt leben.

10.    Vorbestellungen entlehnter Medien sind möglich. Sobald die bestellten Medien verfügbar sind, wird die Leserin/der Leser per Mail oder telefonisch verständigt. Das Medium bleibt 1 Woche reserviert.

11.    Die aktuellen Entlehngebühren und Verleihfristen liegen in der Bibliothek auf bzw. sind auf der Homepage nachzulesen.

12.    Eltern haften für ihre Kinder.

13.    Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Medien verursacht wurden.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.